Arbeitsbedingungen im Faschismus

Nach den Wahlen in den Niederlanden, erschrecken wir wieder einmal über die Wahlerfolge der extremen Rechten. Spätestens der Wahlerfolg der AFD in Hessen hat gezeigt, dass die Zuordnung der extremen Rechten zu bestimmten geografischen Gebieten, zum Beispiel zu Ostdeutschland falsch ist.

Stanley Pane schreibt in seiner „Geschichte des Faschismus“ aus dem Jahr 1995 als Schlusssatz: „Der spezifische historische Faschismus kann niemals von neuem geschaffen werden, aber der Beginn des 21. Jahrhunderts mag insbesondere in Osteuropa, Afrika oder Asien der Aufstieg sowohl von neuen Formen eines autoritären Nationalismus als auch teilweise mit verwandten Formen erleben,“

Darauf haben wir uns wohl zu Unrecht verlassen. Die Ablehnung nationalistisch-autoritärer Ideologien, die als faschistisch oder faschismusnah bezeichnet werden können war in Westeuropa lange Zeit von breiten gesellschaftlichen Schichten getragen. Den Wählern von Wilders und der AFD ist es inzwischen egal, ob sie mit ihrer Wahlentscheidung in die Nähe von Faschisten rücken. Der Schrecken von Faschismus und Zweitem Weltkrieg berührt nur noch einen Teil der Wähler*innen.

Die Aufnahme der Geschichte von Krieg und Holocaust in die Lehrpläne der Schulen, die Aufarbeitung dieser Geschichte in einer Vielzahl von Publikationen hat wohl nicht allzu viel bewirkt.

Die Erinnerungskultur erscheint oftmals geprägt von Lippenbekenntnissen. Lichterketten erschrecken Nazis nicht und sie helfen weder Obdachlosen, Bürgergeldempfängern noch Migranten, die der Menschenverachtung ausgesetzt sind.

Wenn es den extrem rechten Gruppierungen gelingt, ihre Vorstellungen durchzusetzen, ist damit zu rechnen, dass Beschäftigte entrechtet und Handungsmöglichkeiten der Gewerkschaften eingeschränkt werden. Das ist das Muster, nach dem solche Regierungen vorgehen. Die Nazis haben nach der Machtübertragung die Tarifautonomie abgeschafft und die Gewerkschaften gewaltsam aufgelöst. Die Tarifordnungen und damit Löhne konnten durch den „Treuhänder der Arbeit“ festgesetzt werden. In der Regel hieß das, sie wurden auf niedrigem Stand eingefroren.* Lohnsteigerungen waren nur durch Arbeitszeiterhöhungen zu erzielen. In der Regel blieb es dann dem Arbeitgeber überlassen, Lohn und Arbeitszeit betrieblich festzusetzen. Zwar wurde das Streikrecht formal nicht abgeschafft wie im faschistischen Italien, Entlassung und Verhaftung von Streikenden waren trotzdem die Regel. Das sollte uns eine Lehre sein.
Während der Streikwelle von 1936 und 1937 fand auch ein bedeutender Streik im Rüsselsheimer Opelwerk statt. Alles nachzulesen in: Jürgen Peters, Holger Gorr: „Anerkennung und Repression. Dokumente zur Tarifpolitik in der Metallindustrie 1918 -1945. Göttingen 2009.

*Die AFD fordert das jetzt schon mal für den Mindestlohn.


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