Geschäftsberichte der DGB Kreise in Rheinland-Pfalz

Der DGB war vor 2010 in Bezirke und Kreise gegliedert. Die Kreise waren Gliederungen mit politischer Funktion auf örtlicher bzw. regionaler Ebene. Sie wählten Gremien und entsandten Delegierte zu bezirklichen und bundesweiten Kongressen und Gremien. Sie waren laut Satzung verpflichtet zunächst alle drei Jahre, nach der Satzungsänderung auf dem 11. ordentlichen DGB-Bundeskongress 1978 alle vier Jahre Kreisdelegiertenversammlungen durchzuführen und dieser Versammlung jeweils einen schriftlichen Bericht über ihre Tätigkeit im jeweiligen Berichtszeitraum (seit der letzten Versammlung) vorzulegen. In unserer Bibliothek haben wir eine Reihe solcher Berichte. Als Quellen zur Geschichte der jeweiligen Region haben sie über die Organisationsentwicklung und die eigenen Aktivitäten hinaus einiges anzubieten wie Statistiken zur Wirtschafts- Sozial- und Arbeitsmarktstruktur. In ihrem Aufbau und mit ihren Schwerpunkten sind sie recht unterschiedlich. Zudem gab es auch vor der großen Organisationsreform des DGB Zusammenlegungen, manchmal auch nur Umbenennungen von DGB-Kreisen. In unserer Bibliothek sind die Berichte alpahbetisch nach Ortsnamen aufgestellt und setzen deshalb zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein oder reißen ab. Unter diesem Aspekt ist gut nachvollziehbar, dass beispielsweise das Berichtswesen von Siershahn nach 1959 nicht fortgeführt wurde. Ein Blick in Berichte bietet regionalgeschichtlich Forschenden und Interessierten dennoch viele Hinweise und Fakten zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in ihrer Region.


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