Geschäftsberichte des DGB Bundesvorstands

Mit den Geschäftsberichten berichtet der Bundesvorstand dem Bundeskongress über seine Tätigkeit. Die wesentlichen Arbeiten und Aufgaben werden dort dargestellt. In unserer Bibliothek finden Sie die Geschäftsberichte für die Jahre 1950 bis 1993.
Die einzelnen Bände folgen in diesem Zeitraum dem gleichen Aufbau, so dass sich Daten und Fakten zu den einzelnen Aufgabengebieten über die Jahre gut vergleichen lassen.

Vor 50 Jahren …

Im Bericht für die Jahre 1952 und 1953 sieht sich der DGB immer noch Angriffen auf das Prinzip der Einheitsgewerkschaft ausgesetzt.
Wesentliche Gesetze zur innerbetrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen gelten bereits: Die Mitbestimmung in der Montanindustrie und das Betriebsverfassungsgesetz.
Im Auftrag ihrer Gewerkschaften arbeiten Kolleginnen und Kollegen in Sebstverwaltungsorganen mit. Im Mai 1953 hatten die Wahlen in die Selbstverwaltung stattgefunden, die nicht überall zur Zufredenheit des DGB ausfielen. In vielen Fällen wurden jedoch keine konkurrienden Listen eingereicht. Die Kolleg*innen des DGB wurden so ohne Urwahl zu Verreter*innen in diesen Kassen. Letztendlich stellte der DGB trotz der Auseinandersetzungen bei der Wiederherstellung der Selbstverwaltung die große Mehrheit der Arbeitnehmer*innenvertreter in den Krankenkassen, den Landesversicherungsanstalten, den Berufsgenossenschaften und Knappschaften.

Berichtet wird zur Schadensersatzklage der Arbeitgeber gegen den DGB wegen des Zeitungsstreiks während des Ringens um das Betriebsverfassungsgesetz, wir erfahren etwas zur Kritik an den Ruhrfestspielen, zur Zusammenarbeit mit internationalen Gewerkschaften, zu den gemeinwirtschaftlichen Einichtungen, die Organisationsentwicklung, die Finanzen und die Pressearbeit.
So nebenbei kann man nachlesen, dass der Neubau des Gewerkschaftshauses in Mainz abgeschlossen war und dass es in Mainz eine gemeinwirtschaftiche (gewerkschaftliche) Wohnungsbaugesellschaft gab.


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